Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Fitnessstudios der PhysioMed am DRK Schmerz-Zentrum Mainz GmbH Zweigstelle Momentum Bodenheim -Medizinisches Training
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Fitnessstudios der PhysioMed am DRK Schmerz-Zentrum Mainz GmbH Zweigstelle Momentum Bodenheim -Medizinisches Training
1.⁠) ⁠Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des Fitnessbereichs zwischen der PhysioMed am DRK Schmerz-Zentrum Mainz GmbH, Auf der Steig 16, 55131 Mainz, vertretungsberechtigt durch Alina und Michael Senthoff (nachfolgend „Momentum“), und den Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit Momentum geschlossenen Mitgliedvertrages zur Nutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
2.⁠) ⁠Vertragsabschluss und Mitgliedschaft Die Nutzung des Fitnessbereichs ist nur nach Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags oder einer Einzelvereinbarung möglich. 2.1.) Vertragsabschluss in der Praxis Der Interessent füllt zusammen mit dem Mitarbeiter das Antragsformular digital aus. Nach Annahme des Antrages durch Momentum sendet Momentum den Vertragstext einschließlich der AGB an die vom Interessenten angegebene E-Mailadresse.
2.2.) Kein Mitgliedsvertrag für Jugendliche Eine Mitgliedsberechtigung haben Personen nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.
2.3.) Mitgliedschaftsübertragung Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. 2.4.) Mitgliedskarte Das Mitglied erhält nach Vertragsschluss beim ersten Praxisbesuch einen Mitgliedstransponder, der den Zutritt zum Fitnessbereich ermöglicht. Die Transponderübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Fitnessbereichs. Der Zugang zum Fitnessbereich erfordert den Mitgliedstransponder, dieser muss vorgelegt und bei sich geführt werden. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich der Praxis vor Ort oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Mitgliedstransponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung befreit. Der Erwerb eines neuen Transponders erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 10,-€.
3.)⁠ ⁠ Nutzung des Fitnessbereichs 3.1.) Leistungen (1) Medizinisches Fitnesstraining:
Momentum stellt Trainingsflächen, Geräte und ggf. Kursangebote zur Nutzung bereit. (2) Die Mitgliedschaft berechtigt die Nutzung des Fitnessbereichs innerhalb der Öffnungszeiten. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif. (3) Es können kostenpflichtige Zusatzleistungen wie z.B. individuelles Coaching, Getränke-Abo, gebucht werden, diese Zusatzleistungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind monatlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsende. 3.2.) Änderung von Öffnungszeiten, Kursangeboten oder Trainerbesetzung Momentum behält sich Änderungen der Öffnungszeiten, Kursangebote und Trainerbesetzung aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen vor. Wesentliche Änderungen, die zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Trainingsmöglichkeit führen, berechtigen das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung. Auf dieses Recht wird das Mitglied im Änderungsfall hingewiesen.
4.) Pflichten der Mitglieder (1) Das Mitglied ist verpflichtet, Momentum bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mailadresse für die Kommunikation zur Verfügung zu stellen. (2) Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Momentum (z.B. Mahnungen, Erklärungen zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an, die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Mail an, die von ihm zuletzt genannte E-Mail- Adresse zugestellt werden könne. (3) Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich Momentum mitzuteilen. (4) Die Weitergabe der Mitgliedskarte an Dritte ist verboten, sie darf ausschließlich vom Mitglied persönlich verwendet werden.
5.⁠) ⁠Beiträge und Zahlungsbedingungen 5.1.) Mitgliedsbeiträge
Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags. Die Beiträge werden wöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto des Mitglieds eingezogen. 5.2.) Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied erteilt hierzu eine entsprechende Einzugsermächtigung. Änderungen der Bankverbindung sind Momentum unverzüglich mitzuteilen. Rücklastschriftgebühren, die durch Verschulden des Mitglieds entstehen, gehen zu dessen Lasten. 5.3.) Verzug
Gerät das Mitglied mit Mitgliedsbeiträgen in Verzug, ist Momentum berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, behält Momentum sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassogebühren, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. 5.4.) Beitragserhöhung
Momentum ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit anzupassen, sofern eine nachweisbare Erhöhung der allgemeinen Betriebskosten (z. B. Energie, Personal, Miete, gesetzliche Abgaben) vorliegt. Die Beitragserhöhung darf 10 % des bisherigen Beitrags pro Jahr nicht überschreiten. Eine Beitragserhöhung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Das Mitglied kann der Beitragserhöhung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs steht Momentum ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monats zu. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
6.) Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung (1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. (2) Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. (3) Vorzeitige Vertragsauflösung
Momentum kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung. Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals.
7.) Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen. Das Mitglied wird Momentum hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
8.) Stilllegung des Vertrages Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das eine mindestens vierwöchige, durch Krankheit oder Verletzung verursachte Trainingsunfähigkeit bescheinigt, wird die Mitgliedschaft auf Antrag des Mitgliedes für die Dauer der Hinderung ruhend gestellt. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich entsprechend um die Dauer der Stilllegung. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist erfolgt dadurch nicht. Der Antrag auf Stilllegung ist unter Vorlage des Attests unverzüglich schriftlich zu stellen. 9.) Aufklärung 
(1) Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Momentum weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist (2) Das Mitglied nutz die Einrichtung auf eigene Verantwortung (3) Das Mitglied bestätigt gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren (4) Das Mitglied wurde darüber informiert, dass die individuelle Trainingseinweisung und Trainingsplanerstellung nicht automatisch im Mitgliedsbeitrag enthalten ist sondern einen zusätzlichen kostenpflichtigen Posten bei Abschluss des Vertrages darstellt. Das Training erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.
10.) Haftung (1) Momentum haftet für Schäden des Mitglieds nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Momentum auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Momentum unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften (2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Praxis zu bringen; von Seiten Momentum werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Momentum gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von Momentum in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. (3) Das Parken und Halten auf dem Parkplatz geschieht auf eigene Gefahr.
11.)⁠ ⁠Hausordnung (1) Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und zu respektvollem Umgang mit Personal und anderen Mitgliedern. (2) Bei schweren Verstößen behält sich Momentum das Recht auf fristlose Kündigung und Hausverbot vor.
12.)⁠ ⁠Datenschutz (1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Betreuung verwendet. (2) Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: www.momentum-bodenheim.physio/datenschutz.
13.) ⁠ ⁠Schlussbestimmungen 13.1) Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegung Momentum ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSGB) teilzunehmen 13.2.) Änderung der AGB Momentum kann diese AGB nur ändern, soweit hierdurch nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (z. B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, Laufzeit, Kündigung) berührt werden. Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. In der Änderungsmitteilung wird das Mitglied auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen 13.3.) Aufrechnungsverbot Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Momentum aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen Momentum auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt. 13.4.) Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Momentum Bodenheim, Hilgestraße 24, 55294 Bodenheim. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig der Sitz der GmbH. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtstand gemäß § 13 ZPO.
13.5.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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